Rheinland‑Pfalzmodernisiert sein Bestattungsrecht: Ab Oktober 2025 tritt ein neues Bestattungsgesetz in Kraft, das starke Liberalisierungen und mehr individuelle Gestaltungsfreiheit bietet. Für Sie als Angehörige, Bestatter oder Vorsorgeplaner hier die zentralen Neuerungen, Rechte, Voraussetzungen und Antworten auf alle wichtigen Fragen.
Wir sind gerne für Sie da und beraten Sie als Ihr Ansprechpartner im Raum Gerolstein und der Eifel zum neuen Bestattungsgesetz.

Nach über 42 Jahren wird das Bestattungsgesetz neu gefasst. Inkrafttreten: Seit Oktober 2025.
Ziel: Mehr individuelle Wahlmöglichkeiten beim Abschied, mehr Würde und Flexibilität.


Flussbestattung: Totenasche darf in den Flüssen Rhein, Mosel, Saar, Lahn beigesetzt / verstreut werden. Nur wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich verfügt hat. Die Urne muss wasserlöslich sein. Ausbringung nur von einem Schiff, nicht von Brücken oder Stegen.
Urne zuhause aufbewahren: Angehörige dürfen die Urne mit der Totenasche zu Hause aufbewahren. Schriftliche Verfügung zu Lebzeiten notwendig. Hauptwohnsitz des Verstorbenen muss in Rheinland‑Pfalz gewesen sein.
Asche außerhalb des Friedhofs verstreuen:
Verstreuung der Asche möglich, auch im eigenen Garten. Ausführung nur durch Bestatter; schriftlicher Wille erforderlich.
Tuchbestattung & Abschaffung der Sargpflicht: Sargpflicht bei Erdbestattung wird aufgehoben, Tuchbestattung wird möglich – auch aus nicht-religiösen Gründen. Wie immer: schriftliche Verfügung; Einhaltung von hygienischen und gesetzlichen Standards.
Diamantbestattung & Ascheteilung: Teil der Asche kann für Erinnerungsstücke verwendet werden (z. B. Schmuck oder synthetische Diamanten). Asche darf geteilt werden. Der restliche Teil der Asche muss beigesetzt werden, wenn nichts anderes verfügt ist. Schreiben des Willens erforderlich.
Sternenkinder: Babys, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder unter 500 Gramm geboren wurden – bisher als Fehlgeburten behandelt – sollen zukünftig als „Sternenkinder“ bezeichnet und würdevoll bestattet werden dürfen. Die Eltern müssen dies beantragen bzw. Wunsch äußern; rechtlicher Rahmen wird geschaffen.
Willenserklärung zu Lebzeiten: Viele der neuen Bestattungsformen sind nur zulässig, wenn der Verstorbene ausdrücklich schriftlich festgelegt hat, welche Form der Bestattung gewünscht ist (z. B. in einer Totenfürsorgeverfügung).
Wer setzt den Willen um: In der Verfügung muss auch eine Person benannt sein, die für die Umsetzung verantwortlich ist – etwa ein Angehöriger oder ein Bestatter.
Wohnsitz in Rheinland‑Pfalz: Der letzte Hauptwohnsitz des Verstorbenen muss in Rheinland‑Pfalz gelegen haben.
Durchführungsverordnung: Einige Details werden in einer Durchführungsverordnung geklärt, etwa wie Flussbestattungen technisch und hygienisch ablaufen, welche Urnen erlaubt sind etc.


Die Bestattungsfrist wird verlängert: Von 10 Tagen auf 14 Tage. Bei einer Beschlagnahme durch die Rechtsmedizin beginnt die Frist erst ab dem Tag der Freigabe.
Mehr Freiheit für individuelle Abschiede, passend zur Persönlichkeit, zur Lebensgeschichte.
Besserer Umgang mit Trauer und Erinnerungsritualen.
Förderung von Nachhaltigkeit (z. B. ökologischere Formen wie Tuchbestattung, Asche in Naturbestattung, Verkleinern von Materialien).
Höhere Wertschätzung für Eltern von „Sternenkindern“


Schriftliche Festlegung nötig → Risiko, dass Wünsche nicht dokumentiert sind. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Technische und logistische Fragen bei Flussbestattungen (z. B. Schiff, Erlaubnis, Urnentyp).
Unabhängig von der gewählten Bestattungsart ist unser Ziel, einen Abschied zu schaffen, der nicht nur der Person, die wir verloren haben, gerecht wird, sondern auch denen Trost bietet, die zurückbleiben. Von der sorgfältigen Vorbereitung der Zeremonie bis zur letzten Ruhestätte – jeder Schritt wird mit größter Sorgfalt und Achtung vor Ihren Wünschen und denen Ihres geliebten Menschen unternommen.
In Gerolstein, Birresborn und darüber hinaus sind wir bekannt für unsere einfühlsame Begleitung und professionelle Beratung. Wir verstehen, dass hinter jeder Anfrage eine Geschichte steht, und es ist uns eine Ehre, Ihnen in diesen entscheidenden Momenten beizustehen.
Bitte beachten Sie, dass unsere Dienstleistungen oder die Rechtslage sich jederzeit ändern können. Wir halten diese Seite nach bestem Gewissen aktuell. Sie können sich jederzeit für die aktuellste Hilfe telefonisch bei uns melden.
Wenn Sie vor der schweren Aufgabe stehen, eine Bestattungsart auszuwählen, oder wenn Sie einfach nur Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. In Gerolstein und der Region sind wir hier, um Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Lassen Sie uns gemeinsam einen Abschied gestalten, der die Erinnerung ehrt und den Angehörigen Frieden schenkt.
Kontaktieren Sie uns heute für eine umfassende Beratung – weil jeder Abschied so einzigartig ist wie das Leben selbst.
